Arbeitgeberwechsel

Bei Verträgen zur privaten Altervorsorge handelt es sich immer um langfristige Anlagezeiten. Sollten Sie sich entscheiden den Beruf zu wechseln oder zu kündigen, sollten Sie sich darüber bewusst sein, dass Sie dadurch Verluste erleiden können. In der heutigen Zeit bleibt es leider nicht aus, dass man diese Entscheidungen nicht selbst treffen kann und oftmals nicht vor die Wahl gestellt wird.

Grundlegend gilt: Für Betriebsrenten, für die Sie selbst aufgekommen sind, kann Ihnen kein Verlust entstehen. Selbst bei einem Berufswechsel mit neuem Arbeitgeber, steht Ihnen nach Ablauf der Laufzeit eine Rente zu, obwohl keine Zahlungen mehr getätigt wurden. Der neue Arbeitgeber ist zwar nicht verpflichtet den bestehenden Vertrag Ihres alten Arbeitgebers zu übernehmen, allerdings erlauben es die Gesetze mittlerweile das angesparte Kapital der alten Verträge in die neuen Verträge zu übernehmen.

Man unterscheidet verschiedene Anlageformen der betrieblichen Altersvorsorge, die Direktversicherung, Pensionskassen & Pensionsfonds und Unterstützungkassen. Bei einem Arbeitgeberwechsel muss man je nach Anlageform abklären ob eine Übernahme der betrieblichen Altersvorsorge durch den neuen Arbeitgeber möglich ist. Bei der Direktversicherung funktioniert die Übernahme problemlos und auch ohne Gebühren. Bei den Pensionskassen und den Pensionsfonds ist es auch möglich das angesparte Kapital in einen neuen Vertrag zu übernehmen, doch meistens werden hier Stornogebühren fällig. Bei den Unterstützungskassen gibt es keine Möglichkeit zur Kapitalübertragung aus Vorversicherungen, da dies firmengebundene Versicherungsmodelle sind. Doch das Kapital ist natürlich verfallsicher, sollte der Vertrag 5 Jahre bestanden haben und Sie bereits über 30 Jahre alt sein.