Arbeitslosigkeit

Im Falle der Arbeitslosigkeit wird es schwierig werden die finanziellen Mittel aufzubringen um die betriebliche Altersvorsorge weiter zahlen zu können. Auch der Pluspunkt der ersparten Steuern und der ersparten Sozialabgaben ist im Falle der Arbeitslosigkeit hinfällig. Doch was kann man tun? Vorzeitig Kündigen? Nein, denn eine vorzeitige Kündigung ist auch nicht möglich. Es bestehen nur die folgenden Möglichkeiten:

Sie finanzieren die Beiträge selbst oder Sie stellen den Vertrag auf die nächste Zeit beitragsfrei. Sind Sie allerdings Empfänger von Hartz IV, sollten Sie nicht den Weg der Eigenfinanzierung gehen, denn laut dem Gesetzt werden Ihnen alle Ersparnisse und was als verwertbares Vermögen zählt nach dem 1. Jahr der Arbeitslosigkeit angerechnet und Ihnen so einen erheblichen finanziellen Verlust bedeuten.

Da das bereits angesparte Kapital aus Zeiten des Angestelltenverhältnisses kann von Hartz IV nicht angegriffen werden, nur das Kapital das Sie von ihrem Privatvermögen zahlen zählt laut Hartz IV zum verwertbaren Vermögen.

Sie handeln wirtschaftlich in Ihrem Sinne, wenn Sie das gesparte Kapital aus Ihrer betrieblichen Altersvorsorge entnehmen und in eine private Riester-Rente investieren, denn die Riester-Rente kann vom Staat nicht angegriffen werden und Sie verzichten nicht auf die staatlichen Zulagen.