Direktversicherung

Bei einer Direktversicherung haben Sie die Möglichkeit, vorausgesetzt Ihr Arbeitgeber stimmt zu, einen Pauschalbetrag Ihres monatlichen Gehaltes in eine Direktversicherung zu investieren. In den meisten Fällen handelt es sich bei dieser s. g. Direktversicherung und eine Lebensversicherung. So können direkt vom Arbeitgeber Einmalzahlungen wie beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld einfließen und das ohne Mehraufwand für Sie. Besondere Regelungen gibt es für Versicherungsverträge und Vereinbarungen die bis Ende 2004 abgeschlossen wurden, da gilt eine Pauschalbesteuerung von 20 Prozent, die im Regelfall vom Arbeitgeber beglichen wird, die Auszahlung im Rentenalter ist für Sie dann steuerfrei, allerdings nur, wenn sich die Beiträge aus einer Sonderzahlung ergeben. Die Grenze der Einzahlungsbeträge liegt im Jahr 2008 bei 1.752 Euro im Jahr. Sollte man mehr Geld einzahlen, unterliegen die Einzahlungen dem privaten Steuersatz und sind mit diesem zu versteuern.

 

Für Verträge die ab 2005 oder später geschlossen wurden gilt folgende Regelung: Die Beiträge zur Direktversicherung bleiben steuerfrei, solange diese nicht 4% der Beitragsbemessungsgrenze zzgl. 1800 Euro überschreiten. Die Rente aus diesen Verträgen ist dann aber voll zu versteuern.

Eine Direktversicherung kann bei plötzlichen Leistungen aus Hartz lV nicht angegriffen werden. Des Weiteren können Ihnen aus einer Insolvenz Ihres Arbeitgebers keine finanziellen Nachteile geschaffen werden. Im Falle einer Arbeitslosigkeit besteht die Möglichkeit auf Beitragsfreistellung, allerdings steht es Ihnen auch frei, die Beiträge selbstständig zu leisten. Sie können diese Verträge auch jederzeit auf neue Arbeitgeber umschreiben lassen.

Es gibt eine Vielzahl von Versicherungsgesellschaften, die wiederum eine Vielzahl von Versicherungsmodellen anbieten. Informieren Sie sich zuvor ausreichend, in welche Anlagemodelle Sie investieren möchten und welchen Beitrag Sie bereit sind zu zahlen.