Grundprinzip
Im Gesetz steht geschrieben, dass Sie das Anrecht auf eine betrieblichen Altersvorsorge haben durch s. g. Entgeltumwandlungen. Entgeltumwandlung bedeutet, das Begleichen von Beiträgen, die direkt vom Bruttogehalt abgezogen werden um steuerliche Vorteile zu sichern.
Das Unternehmen, für das Sie tätig sind, schließt einen Sparvertrag für Sie ab. Es gibt die Möglichkeit wie oben erwähnt, dass Sie die Beiträge selbst begleichen oder die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber die vollen Beiträge erbringt, allerdings nur möglich mit einer verbundenen Kapitalgarantie. Diese Anlageform der betrieblichen Altersvorsorge entspricht der Minderheit.
Im Regelfall entscheiden die Unternehmen die Anlageform oder die Anlageform richtet sich nach den gültigen Tarifverträgen. Sie haben bei der Wahl des Versicherungsmodells kein Mitbestimmungsrecht. Ebenso haben sie kein Recht auf Zuschüsse oder Einmalzahlungen, allerdings haben Sie die Möglichkeit, sollte Ihre Firma Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld tätigen, diese in die Anlageform der betrieblichen Altervorsorge einfließen zu lassen.
Sie haben den Vorteil bei der betrieblichen Altervorsorge, dass die Beiträge bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen nicht besteuert werden, bis 2008 können Sie sogar von einer Sozialabgabenfreiheit profitieren. Allerdings müssen Sie wissen, dass dann im Rentenalter, wenn es zu den Rentenauszahlungen kommt, diese zwar voll besteuert werden müssen, allerdings zu einem geringen Steuersatz. Egal wie Sie sich entscheiden, Sie haben in jedem Fall eine Steuerersparnis, die für Sie spürbar sein wird.
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