Pensionskasse
Die Pensionskasse ist gleichzusetzen mit einem Lebensversicherungsunternehmen. Man bezeichnet diese Gesellschaften auch als rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen. Hier liegen die Vorteile bei den steuerlichen Förderungen, die wesentlich ergiebiger sind als bei der s. g. Direktversicherung.
Die Pensionskasse wandelt steuerfrei bis zu 4 Prozent des Einkommens des Arbeitnehmers direkt um, das bedeutet der Prozentanteil von 4 % des Bruttoarbeitslohns bleibt unversteuert. Außerdem gewährleisten die Pensionskassen Garantie- und Überschussrenten. Die Pensionskassen stehen in ständiger Kontrolle der Versicherungsaufsichten. Für Sie ist wichtig, dass Sie darauf achten, dass Sie eine garantierte Rente erhalten. Die Garantieverzinsung liegt im Schnitt bei 2,75 % bis 4 %.
Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit optional folgendes mitzuversichern, wie z. B. eine Berufsunfähigkeitsrente oder eine Hinterbliebenenabsicherung. Allerdings muss Ihnen bewusst sein, dass dies höhere Beiträge bedeutet sowie eine Reduzierung der Renditen.
Die Pensionskassen im Allgemeinen gewährleisten Ihnen ein Recht auf Ihre Beiträge, die Sie eingezahlt haben. Sie haben die Möglichkeit bei einer Arbeitslosigkeit den Vertrag beitragsfrei zu stellen, dadurch dürfen Ihnen keine Kosten entstehen. Außerdem können Sie bei einem Arbeitgeberwechsel die Verträge auf den neuen Arbeitgeber umschreiben lassen. Bei einer Insolvenz Ihres Arbeitgebers ist Ihr Kapital geschützt.
Es gibt unzählige Versicherungsangebote und Anlagemodelle, informieren Sie sich zuvor ausreichend, wie Sie Ihr Geld investieren möchten.
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