Sterbegeldversicherung
Es ist kein leichtes Thema, sich über seinen Tod Gedanken zu machen. Doch man sollte dabei auch nicht die Menschen vergessen, die man liebt, die Angehörigen und Familienmitglieder. Eine Beerdigung kostet viel Geld, im Durchschnitt rechnet man zwischen 5.000 und 10.000 Euro. Das ist eine stattliche Summe, wenn man bedenkt, welche Rente man erhält und das es damit kaum möglich ist etwas anzusparen. Das früher gezahlte Sterbegeld durch die gesetzlichen Krankenkassen wurde auch abgeschafft.
Möchten Sie Ihren Angehörigen wirklich dieses Laster auferlegen, für die anfallenden Kosten allein aufzukommen. Sie haben bei vielen Versicherungsgesellschaften auch die Möglichkeit eine Sterbegeldversicherung für andere Personen abzuschließen, um sich so eventuelle selbst abzusichern, falls Angehörige sterben sollten.
Die Versicherungssummen im Leistungsfall sind gering, man rechnet zwischen 5.000 bis 15.000 Euro, dementsprechend gering sind auch die zu zahlenden Beiträge. Beiträge errechnen sich nach dem Eintrittsalter, als Regel steht fest, je höher das Lebensalter bei Abschluss desto höher fallen die Beiträge aus. Die Sterbegeldversicherung verzichtet auf eine Gesundheitsprüfung, dafür wird bei den meisten Gesellschaften eine Wartefrist von 3 Jahren angesetzt, das bedeutet bei Todesfällen innerhalb dieser 3 Jahre besteht kein Anspruch auf Auszahlung bzw. je nach Versicherer nur die Hälfte des eingezahlten Kapitals. Das gesparte Kapital ist Harz IV sicher, kann also bei beziehen von Sozialhilfeleistungen nicht als Kapital angerechnet werden.
Tipp: Die Auszahlung von Sterbegeld aus den gesetzlichen Krankenkassen gibt es seit dem Jahr 2004 nicht mehr, also auch hier ist eine private Vorsorge dringend erforderlich. Helfen Sie Ihren Familienangehörigen und belasten sie nicht mit Kosten, die Zeiten nach dem Tod sind gerade für Angehörigen am Anfang sehr schmerzend.
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