Was leistet eine Rechtsschutzversicherung überhaupt?

Eine Rechtschutzversicherung deckt im Streitfall alle anfallenden Kosten für den Bedarf von dem eigenen Rechtsanwalt, sowie die Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts bei Verlieren des Prozesses. Ebenso ist die Übernahme der Kosten für Gutachter und Sachverständigen (nur wenn vom Gericht bestellt) gewährleistet. Des Weiteren zählen zum Versicherungsumfang die Kosten von Zeugen, Vollstreckungsmaßnahmen oder die anfallenden Gerichtskosten.

Bei den meisten Anbietern besteht der Versicherungsschutz in Europa und allen Mittelmeerländern. Abhängig vom Versicherer besteht auch weltweiter Versicherungsschutz, ist aber nicht die Regel. Für den Beratungsrechtschutz in Familiensachen, für den Sozialgerichtsrechtschutz, sowie den Steuerrechtschutz beläuft sich der Versicherungsschutz nur auf Deutschland.

Sie haben frei Anwaltswahl, was bedeutet dass Sie frei entscheiden können, welchen Anwalt Sie wählen. Allerdings hat jede Gesellschaft ein gewisses Kontigent an Fachanwälten für jeden Bereich, die sehr gern empfohlen werden und im Schadensfall eng mit der jeweiligen Versicherung zusammenarbeiten. Meist holen dann die Anwälte persönlich bei Versicherern die Deckungszusagen ein.

Mit dem Einschluss einer Selbstbeteiligung können Sie den zu zahlenden Beitrag senken, allerdings wird Ihnen im Schadensfall die vereinbarte Selbstbeteiligung in Rechnung gestellt.

Für vorvertragliche Angelegenheiten besteht prinzipiell kein Versicherungsschutz. Sollte also nachweisbar sein, dass sich ein Rechtsstreit schon vor Abschluss einer Rechtschutzversicherung angebahnt hat, wird der Versicherer diesen Rechtsstreit nicht übernehmen. Sollten Sie Ihre Beiträge nicht ordnungsgemäß beglichen haben, so erlischt der Versicherungsschutz ebenso. Es besteht auch kein Versicherungsschutz bei vorsätzlich begangenen Taten.

 

 



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