Verkehrsrechtsschutzversicherung Der Verkehrsrechtsschutz - für Rechtsstreitigkeiten im Verkehr
Sie sind täglich als Fußgänger oder mit Ihrem Pkw auf deutschen Straßen unterwegs. Dabei bleibt es leider früher oder später nicht aus, in einen Unfall verwickelt zu werden, ob als Fußgänger oder als Autofahrer, ohne dass Sie selbst Schuld tragen.
Sie sollten gerade als Besitzer und Fahrer eines Fahrzeuges auf einen privaten Verkehrsrechtschutz nicht verzichten, denn ein Verkehrsunfall ist meist mit einem Rechtsstreit verbunden, der unter Umständen sehr teuer werden kann. Und dass Ihnen dann die Möglichkeit offen steht zu einem Rechtsanwalt zu gehen um Ihr Recht einzufordern, sollte kein Luxus sein.
Ein Rechtsstreit entwickelt sich sehr schnell, Ihnen wird beispielsweise die Vorfahrt genommen oder Sie werden als Fußgänger von einem Fahrrad angefahren und der Verursache streitet die Tat ab, da sollten Sie finanziell abgesichert sein. Die Laufzeit eines Verkehrsrechtschutzversicherung beläuft sich meist auf 5 Jahre, falls es der Fall sein sollte, dass ein Versicherer Ihren Schaden ablehnen sollte, haben Sie, als Versicherungsnehmer das Recht, vorzeitig den Vertrag zum Jahresende zu kündigen.
Wichtig zu wissen ist auch, dass Sie sich bevor Sie zu einem Rechtsanwalt gehen bei Ihrem Versicherer eine Deckungszusage einholen, das bedeutet, dass die entstehenden Kosten des Rechtsanwalts übernommen werden. Bei Klagen gegen Halte- und Parkverstöße besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz, sowie bei vorsätzlich begangenen Straftaten. Die Versicherungsgesellschaft hat immer das Recht, wenn keine ausreichenden Chancen bestehen, einen Prozess zu gewinnen, den Fall abzulehnen und keine Deckung zu übernehmen.
Der Beitrag einer Verkehrsrechtschutzversicherung errechnet sich aus der Wahl der Deckungssumme und der Anzahl der Fahrzeuge, die mitversichert werden sollen. Der Versicherungsschutz umfasst generell Europa, ebenso die Mittelmeerländer.
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