Fragen zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Seit 2001 wird nur noch der Begriff Erwerbsminderungsrente genannt. Diese wird unterteilt in die volle Erwerbsminderungsrente und in die halbe Erwerbsminderungsrente.
1. Wer ist von der Neuregelung betroffen?
Betroffener sind Sie, wenn Ihr Rentenbeginn nach dem 1. Januar 2001 lag. Wenn der Rentenbeginn vor 2001 liegt, sind Sie von der Neuregelung nicht betroffen. Die fällige Rente wird ggf. bis Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt, danach setzt die reguläre Altersrente ein.
2.Warum gab es diese Gesetzesänderung?
Eine Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn eine Person gesundheitlich eingeschränkt ist und deshalb seiner beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann. Dadurch kommt ein hoher Bestandteil der Arbeitslosenzahlen durch Erwerbsminderungen zu Stande, die Kosten hierfür sind von der Arbeitslosenversicherung allein untragbar, also hat man sich überlegt, die Kosten abzugeben, und zwar an die gesetzliche Rentenversicherung.
3.Hinzuverdienstgrenzen
Grundsätzlich gilt, sollten Sie eine Erwerbsminderungsrente in voller Höhe beziehen, steht es Ihnen zu 400 Euro dazuzuverdienen, ohne dass Ihr Rentenanspruch gekürzt wird. Dieser Betrag soll sich auch in den nächsten Jahren nicht ändern. Sie haben die Möglichkeit zu wählen, sie können beispielsweise eine halbe Erwerbsminderungsrente teilen und in Halb-, Viertel, oder Dreiviertelrente ausbezahlen lassen. Hier bestehen allerdings andere Hinzuverdienstgrenzen, die nach Bedarf ausgerechnet werden müssen von der zuständigen Behörde.
4.Wie lange werden diese Erwerbsminderungsrenten gezahlt?
Generell besteht die Gewährung auf Erwerbsminderungsrente nur noch höchsten 3 Jahr am Stück, allerdings gibt die Option auf Verlängerung, sollte sich der Gesundheitszustand laut ärztlichem Befund nicht verbessert haben. Ab einem Bezug über einer Dauer von 9 Jahren geht Sie nahtlos zu einer unbefristeten Rente über. Sollte frühzeitig allerdings feststehen, dass es keine Besserung des Gesundheitszustandes in Sicht ist, kann der Antrag auf unbefristete Rente vorzeitig gestellt werden.
5.Wie hoch wird eine volle Erwerbsminderungsrente sein?
Bei Anspruch der vollen Erwerbsminderungsrente kann man mit ca. 34% seines letzten monatlichen Bruttoeinkommens rechnen.
6.Wenn es aber keine Jobs gibt?
Sollen Sie eine halbe Erwerbsminderungsrente beziehen und keine Aussichten auf dem Berufsmarkt haben, so soll Ihnen laut Gesetz die volle Erwerbsminderungsrente gezahlt werden. Dadurch wird der Rentenkasse Kosten auferlegt, die vorher gesetzlich abgetreten wurden, dass hat zur Folge, dass hier eine Ausgleichszahlung von dem gesetzlichen Rentenversicherung an das Arbeitsamt fällig wird.
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