Privat Rente : Private Rentenversicherung
Bei der privaten Rentenversicherung unterscheidet man zwei Auszahlungsformen. Zum einen die volldynamische Rente und zum anderen die konstante Rentenzahlung. Bei der konstanten Rentenzahlung bleibt die Rente über den ganzen Auszahlungszeitraum hin, gleich. Während bei der volldynamischen Rentenversicherung die Rentenzahlung am Anfang etwas geringer ausfällt, dann jedoch kontinuierlich ansteigt.
Somit ist der Inflationsausgleich nur durch die volldynamische Rente gewährleistet, denn der Versicherer hat keine Möglichkeit die Rente die erreicht ist, zu kürzen.
Bei den neu abgeschlossenen Verträgen wird durch die Versicherungswirtschaft auch die längere Lebensdauer der Menschen berücksichtigt. Man sagt dass heute geborene männliche Personen ca. 98 Jahre alt werden, Frauen sollen sogar laut Statistiken 102 Jahre alt werden. Somit sinken bei der privaten Rentenversicherung die garantierten Renten und bei bestehenden Verträgen werden die Überschussbeteiligungen gekürzt.
Wie auch bei der Lebensversicherung, spielt beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung das Geschlecht des Versicherten eine wichtige Rolle. Bei der Rentenversicherung müssen Frauen für gleiche Leistung mehr Beitrag entrichten, da an diese laut Statistik länger gezahlt wird.
Bei der privaten Rentenversicherung wird der versicherten Person zum vereinbarten Zeitpunkt eine bei Vertragsabschluss vereinbarte Rente gezahlt. Bei der privaten Rentenversicherung kann man vor Ablauf zwischen einer Rentenzahlung und einer Kapitalauszahlung wählen, hierzu muss man aber bei Vertragsabschluss auf das Kapitalwahlrecht bestehen. Die Höhe der monatlichen Rente ist natürlich abhängig von der Höhe des zu zahlenden Beitrages. Je höher der Beitrag desto höher die garantierte Rente. Man sollte sich aber vor Abschluss der privaten Rentenversicherung, seine Versorgungslücke berechnen, um zu wissen, in welcher Höhe man eine spätere Rentenzahlung benötigt.
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