Riester Rente
Im Jahr 2002 wurde die Riester Rentenversicherung ins Leben gerufen. Der Staat fördert die Riester Rentenversicherung durch Zahlung von Zulagen. Wer kann eigentlich eine Riester Rentenversicherung abschließen? Alle pflichtversicherten Personen der gesetzlichen Rentenversicherung, deren Ehepartner, sowie Beamte, Soldaten und Richter können eine Riester Rentenversicherung abschließen und die Förderung erhalten.
Für Klein- und Mittelverdiener gilt die Riester Rentenversicherung als eine sehr lukrative Anlageform.
Gefördert werden bei der Riester Rente :
- pflichtversicherte Arbeitnehmer
- Beamte
- Beschäftigte im öffentlichen Dienst
- Berufs- und Zeitsoldaten
- Auszubildende
- Eltern in Kindererziehungszeit
- Wehr- und Zivildienstleistende
Bei der Riester Rentenversicherung gilt es aber zu beachten, dass die Rente die im Rentenalter ausgezahlt wird, voll zu versteuern ist. Weiterhin kann man sich nur maximal 30% des gesparten Vermögens als Kapitalauszahlung auszahlen lassen.
Bei der Riester Rentenversicherung gibt es seit 2006 tariflich keine Unterscheidung mehr zwischen Mann und Frau. Es gibt seitdem nur noch die so genannten Unisex Tarife.
Mittlerweile, im Jahr 2008 muss der Versicherungsnehmer 4% seines Bruttoeinkommens als Beitrag in die Riester Rentenversicherung einzahlen. Neben der Riester Rentenversicherung ist auch die Anlage in einen Riester geförderten Banksparplan, in einen Riester geförderten Fondssparplan oder in eine Riester geförderte betriebliche Altersversorgung möglich.
Um die Zulagen vom Staat zu erhalten, muss der Riester Sparer aber den so genannten Zulagenantrag ausfüllen und einreichen. Erst dann werden seinem Vertrag die Zulagen gutgeschrieben. Doch mittlerweile kann man auch eine Dauerzulagenantrag stellen, somit entfallen die jährlichen Meldungen. Für einen Riester Vertrag gibt es folgende Zulagen: die Grundzulage sind 154,- Euro für die förderfähige Person, 185,- Euro je Kind und 300,- Euro für jedes ab 2008 geborene Kind. Förderfähig ist auch der Ehepartner, selbst wenn er nicht berufstätig ist.
Die Beiträge zur Riester Rentenversicherung können auch im Rahmen des Sonderausgabenabzugs bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Doch pro Vertrag dürfen nur maximal 2.100 Euro abgesetzt werden.
Die Riester Rente (Förder Rente) hat folgende Vorteile:
- Staatliche Förderung bis zu 70%
- Steuerliche Geltendmachung als Sonderausgaben
- Garantierte lebenslange Rente
- Riester Rente ist Hartz VI sicher
- Der Rentenanspruch kann Vererbt werden
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