Rürup Rente
Seit dem Jahr 2005 gibt es ein neues, staatlich gefördertes Produkt auf dem Markt, die Rürup Rente. Die Rürup Rente wurde nach Ihrem Erfinder, Bert Rürup benannt. Im Prinzip ist die Rürup Rentenversicherung eine bestimmte Form der privaten Rentenversicherung, welche jedoch strengeren Auflagen unterliegt. Diese Rentenversicherung darf nicht beliehen werden, nicht verkauft und auch nicht vererbt werden. Auch sind Einmalauszahlung bei der Rürup Rentenversicherung nicht möglich.
Die Rürup Rentenversicherung wird nicht wie die Riester Rentenversicherung durch Zulagen gefördert, sondern durch Steuerersparnisse. Die Beiträge können beginnend mit 60% in 2005 bis hin zu 100% in 2025 abgesetzt werden. Jedes Jahr erhöht sich der abzugsfähige Anteil der Beiträge um 2%. Dabei sind natürlich die Höchstbeträge zu beachten. Für Alleinstehende gilt die Obergrenze von 20.000 Euro und für Verheiratete liegt die Obergrenze bei 40.000 Euro.
Die Rürup Rentenversicherung wird überwiegend von Selbständigen bzw. Freiberuflern und Angestellten mit einem höheren Einkommen abgeschlossen, da meistens für diese Personengruppen die Steuerersparnisse mehr ins Gewicht fallen, als die Zulagen durch die Riester Rentenversicherung.
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